Vorab: Wir dürfen hierzu keine Beratung geben. Bei den folgenden Antworten handelt es sich daher ausdrücklich um keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Antwort stellen lediglich unverbindliche, ungeprüfte Hinweise dar, die nur der Sensibilisierung dienen und dazu anregen sollen, sich von einer fachkundigen Person entsprechend beraten zu lassen.
Was ist steuerrechtlich zu beachten, wenn die betroffenen Unternehmer*innen/ Kulturschaffenden infolge der Corona-Krise für sich selbst sammeln oder Dritte für diese Betroffenen sammeln?
Wenn ein*e Unternehmer*in oder Selbstständige*r Gelder erhält, um damit z. B. Verdienstausfälle in
der Corona-Krise auszugleichen/ sich vor einer Insolvenz zu schützen, kann es sich um zu
versteuernde Einnahmen handeln (also nicht um Schenkungen). Insoweit haben wir unsere
Nutzungsbedingungen gelockert. Denn diese sind für Schenkungen erstellt worden.
der Corona-Krise auszugleichen/ sich vor einer Insolvenz zu schützen, kann es sich um zu
versteuernde Einnahmen handeln (also nicht um Schenkungen). Insoweit haben wir unsere
Nutzungsbedingungen gelockert. Denn diese sind für Schenkungen erstellt worden.
Ergänzung: Im Rahmen der Hochwasserhilfe haben wir entschieden, auch Unternehmen, die
von der Hochwasserkatastrophe getroffen wurden, die Nutzung von betterplace.me bis auf weiteres zu ermöglichen. Dieser Hinweis gilt demnach auch für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Unternehmen.