Vorab: Wir dürfen hierzu keine Beratung geben. Bei den folgenden Antworten handelt es sich daher ausdrücklich um keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Antwort stellen lediglich
unverbindliche, ungeprüfte Hinweise dar, die nur der Sensibilisierung dienen und dazu anregen
sollen, sich von einem Experten entsprechend beraten zu lassen.
unverbindliche, ungeprüfte Hinweise dar, die nur der Sensibilisierung dienen und dazu anregen
sollen, sich von einem Experten entsprechend beraten zu lassen.
Was ist steuerrechtlich zu beachten, wenn die betroffenen Unternehmer/ Kulturschaffenden infolge der Corona-Krise für sich selbst sammeln oder Dritte für diese Betroffenen sammeln?
Wenn ein Unternehmer oder Selbstständiger Gelder erhält, um damit z. B. Verdienstausfälle in
der Corona-Krise auszugleichen/ sich vor einer Insolvenz zu schützen, kann es sich um zu
versteuernde Einnahmen handeln (also nicht um Schenkungen). Insoweit haben wir unsere
Nutzungsbedingungen gelockert. Denn diese sind für Schenkungen erstellt worden.
der Corona-Krise auszugleichen/ sich vor einer Insolvenz zu schützen, kann es sich um zu
versteuernde Einnahmen handeln (also nicht um Schenkungen). Insoweit haben wir unsere
Nutzungsbedingungen gelockert. Denn diese sind für Schenkungen erstellt worden.