Zahlungen über betterplace.me sind im rechtlichen Sinne in der Regeln keine steuerlich absetzbaren Spenden, sondern Schenkungen.
Frage vor Start deiner Kampagne am besten eine*n Steuerexperte*in um Rat, da es von verschiedenen Faktoren (z. B. Höhe der eingeworbenen Beträge, Wohnsitz, Sitz, Zeitraum) abhängig ist, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen. Eine Beratung kann Kosten vermeiden und ist hilfreich, um den Überblick zu behalten.
Vorab: Wir dürfen hierzu keine Beratung geben. Bei den folgenden Antworten handelt es sich daher ausdrücklich um keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Antworten stellen lediglich unverbindliche, ungeprüfte Hinweise dar, die nur der Sensibilisierung dienen und dazu anregen sollen, sich von einer fachkundigen Person entsprechend beraten zu lassen.
Muss ich als Kampagnenmacher*in (privat oder Unternehmen) für das eingesammelte Geld Steuern bezahlen?
Auf unserer Plattform betterplace.me sind nur Schenkungen ohne Gegenleistung zulässig. Wenn jemand deine Kampagne also unterstützt, ohne dafür (von dir oder einer anderen Person) eine zuvor in Aussicht gestellte Gegenleistung (z. B. ein T-Shirt oder sonstiges Give-away) zu erhalten, gilt für dich Folgendes:
Der Freibetrag einer Schenkung liegt bei 20.000 Euro pro Unterstützer innerhalb von 10 Jahren. Danach fällt eine Schenkungssteuer an. Dieser Freibetrag kann im Falle eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenkendem und Beschenkten je nach Grad der Verwandtschaft höher sein.
Nimmt dieselbe Person mehrere Schenkungen vor, werden diese zusammengerechnet. Doch werden Schenkungen nicht bis in alle Ewigkeit zurück erfasst. Vielmehr spielen nur solche Schenkungen eine Rolle, die in einem Zeitraum von 10 Jahren erfolgt sind.
- Beachte den steuerrechtlichen Hinweis für Spendenkampagnen zugunsten von durch Corona betroffenen Unternehmen/ Selbstständigen.
Muss ich als gemeinnützige Organisation für das eingesammelte Geld Steuern bezahlen?
Wenn ein*e Unterstützer*in deine Kampagne mit einem Betrag unterstützt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, und deine Organisation gemeinnützig ist, ist in der Regel von einer steuerfreien Spende auszugehen.
Um als Organisation eine Spende einwerben und eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, muss die Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen. In diesem Fall fällt für die empfangenen Spenden keine Steuer an.
Eine Unterstützung kann aber nur dann als Spende behandelt werden, wenn neben der Unentgeltlichkeit (keine Gegenleistung) auch noch die anderen Voraussetzungen einer Spende erfüllt sind. Z.B. muss eine Spende immer freiwillig sein und darf nur für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden, die im Freistellungsbescheid aufgeführt sind.